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Mobilfunk-Stellungnahme

Pläne für Mobilfunkanlage: Die wichtigsten Fragen und Antworten


Seit die Planungen für eine Mobilfunkanlage im Bereich Thurasdorf öffentlich gemacht wurden, erreichen die Gemeinde zahlreiche Nachfragen von Anwohnern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Wo soll die Mobilfunkanlage stehen?
Die Planungen des Betreibers sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass ein genauer Standort im Gespräch ist. Vielmehr wurde ein sogenannter Suchkreis definiert, innerhalb dessen sich die Anlage befinden soll. Dieser Suchkreis erstreckt sich grob vom Ende der Johann-Baier-Straße bis zur Fachklinik und von der Kläranlage bis Einstück.

Welche Antennen sollen montiert werden?
Laut Betreiber geht es um die Standards NR 700, LTE 700, 800 und 900 sowie GSM 900. Die Montage weiterer Antennen – gegebenenfalls auch durch andere Mobilfunkanbieter – ist aber nicht ausgeschlossen.

Wer profitiert von der Anlage?
Vorerst soll durch das Projekt der Mobilfunkempfang für Kunden des Anbieters Vodafone in Haselbach und Umgebung verbessert werden. Ein einmal errichteter Mast könnte in Zukunft aber auch von anderen Betreibern genutzt werden.

Muss ich als Anwohner gesundheitliche Auswirkungen befürchten?
Hierzu verweisen wir auf das Bundesamt für Strahlenschutz, das die entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse kompakt zusammengefasst hat: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/mobilfunk/mobilfunk_node.html.

Welche Rolle spielt die Gemeinde?
Der Betreiber ist an die Gemeinde herangetreten und hat uns gemäß dem Bayerischen Mobilfunkpakt die Möglichkeit zu einer formalen Stellungnahme gegeben. Dafür hat sie bis zum 19. Oktober Zeit. Dazu sammeln wir nun Anregungen, Bedenken und Vorschläge der Anwohner. Die Gemeinde muss das Vorhaben aber nicht genehmigen, dafür ist das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde zuständig.

Wie kann ich als Bürger zum Diskussionsprozess beitragen?
Die Gemeinde sammelt vorerst bis zum 30. September Rückmeldungen der Bürger. Dazu gehören Bedarfe für eine bessere Netzabdeckung, Vorschläge für geeignete Standorte oder grundsätzliche Bedenken gegen die Errichtung der Anlage. Diese werden dann zu einer formalen Stellungnahme zusammengeführt. Richten Sie diese Rückmeldungen gerne per Telefon, Mail oder in der Sprechstunde an Bürgermeister Simon Haas. Die Anlage wird außerdem Thema bei der Bürgerversammlung am 10. Oktober sein.

Kann ich als Anwohner gegen die Errichtung vorgehen?
Grundsätzlich bestehen sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Wege, juristisch gegen eine Mobilfunkanlage vorzugehen. Diese sind aber realistisch betrachtet wenig aussichtsreich: Im Innenbereich werden die für die Errichtung notwendigen Befreiungen in der Regel problemlos erteilt, weil Gründe des Gemeinwohls dafürsprechen (§31 Abs. 2 BauGB). Im Außenbereich ist die Errichtung von Mobilfunkanlagen baurechtlich privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Gemeinde setzt daher darauf, auch auf Basis der Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine kooperative Lösung mit dem Betreiber zu finden.


Bitte beachten Sie, dass diese Fragen und Antworten den Kenntnisstand der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt darstellen. Sobald sich neue Informationen ergeben, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.

 

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